Eine Krankenfahrt ist eine Fahrt für Menschen die aufgrund Ihrer Mobilitätseinschränkung oder Ihrer Erkrankung selber nicht in der Lage sind, den Arzt, die Klinik und Krankenhaus oder Behandlungen zu Therapien eigenständig durchführen zu können.
Hierbei ist es wichtig, dass diese durch den Arzt verordnet werden muss.
Bei genehmigungsfreien Fahrten kann die Fahrt direkt vom Arzt verordnet werden.
Hierzu zählt beispielsweise die Fahrt zur ambulanten Behandlung beim Arzt oder Facharzt bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung
oder bei Pflegegrad 4 und 5.
Ebenso zur voll-/teilstationären Krankenhausbehandlung sowie zur vor-/nachstationären Behandlung.
Bei genehmigungspflichtigen Fahrten ist vorher die Genehmigung der Krankenkasse einzuholen.
Dazu gehören Fahrten zur hochfrequenten Behandlungen wie Dialyse, onkol. Chemo- oder Strahlentherapie, sowie Serienbehandlungen zur Krankengymnastik oder Physiotherapie.
Hierbei muss die durch den Arzt verordnete medizinische Notwendigkeit der Durchführung der Krankenfahrten durch die Krankenkasse genehmigt werden.
Die Durchführung der Krankenfahrten bieten wir ausschließlich an,
für Personen die gehfähig und sitzend transportiert werden können.
Eine Mitnahme von Rollatoren oder Rollstühlen ist bei diesen Fahrten möglich.
Eine Begleitung oder Unterstützung ist auch durch unser Fachpersonal aus
Demenz- und Alltagsbetreuer/-innen zusätzlich buchbar.
www.demenzbetreuung-staedteregion-aachen.de
Bei einer Zuzahlungsbefreiung durch die Krankenkasse fällt kein weiterer Eigenanteil an Kosten an.
Ansonsten ist ein Eigenanteil von maximal 10,- € pro Fahrt zu leisten.
zugelassen nach § 49 PBefG
Jeder Kunde wird mit seiner individuellen Persönlichkeit in allen Belangen ernst genommen und seine Person geschätzt und respektvoll behandelt!
Das Wohlbefinden und die Zufriedenheit meiner Kunden sind das Ziel und das Bestreben meiner Arbeit !
Ich gebe jeden Tag mein Bestes, damit meine Kunden ein selbstbestimmtes, eigenständiges und menschenwürdiges Leben führen können !